Volkskammer

Volkskammer, in der DDR das Parlament, das nach der Verfassung »das oberste staatliche Machtorgan« war. Tatsächlich spielte es im politischen Entscheidungsprozess bis Oktober/November 1989 so gut wie keine Rolle. Erst nach den demokratischen Wahlen vom 18. 3. 1990 kam der Volkskammer die Bedeutung eines wirklichen Parlaments zu.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.