Veränderungssperre (Baurecht)
Ver|änderungssperre, Baurecht:
das von einer Gemeinde zur Sicherung ihrer Bauleitplanung durch Satzung ausgesprochene Verbot unerwünschter baulicher Grundstücksveränderungen (§ 14 BauGB); der früher gebräuchliche Begriff der Bausperre wird vom Gesetz nicht mehr verwendet. Im Unterschied zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), die sich auf ein einzelnes Bauvorhaben bezieht und von
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