Verursachung

Ver|ursachung, Kausalität, Kausalzusammenhang,

rechtlich der bedingungsmäßige Zusammenhang zwischen einem Tun oder Unterlassen und dem damit bewirkten Erfolg. Im Strafrecht wird als kausal jede Bedingung für den Erfolg bewertet, die nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfällt (Bedingungs- oder Äquivalenztheorie; die Handlung ist eine Conditio sine qua non);

Quellenangabe

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