vertretbare Handlung
vertretbare Handlung, im Zwangsvollstreckungsrecht eine Handlung, bei der es rechtlich und wirtschaftlich betrachtet für den Gläubiger unerheblich ist, ob der Schuldner oder ein Dritter die Leistungspflicht erfüllt, z. B. Lieferung von Waren (§ 887 ZPO). Im Gegensatz dazu sind unvertretbare Handlungen (§ 888 ZPO) solche, deren Bewirken ausschließlich
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