vertretbare Handlung

vertretbare Handlung, im Zwangsvollstreckungsrecht eine Handlung, bei der es rechtlich und wirtschaftlich betrachtet für den Gläubiger unerheblich ist, ob der Schuldner oder ein Dritter die Leistungspflicht erfüllt, z. B. Lieferung von Waren (§ 887 ZPO). Im Gegensatz dazu sind unvertretbare Handlungen (§ 888 ZPO) solche, deren Bewirken ausschließlich

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.