Vertragslehre
Vertragslehre, eine im Naturrecht der Aufklärung wurzelnde, auf der Autonomie des Individuums beruhende wesentliche Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft. Im Gegensatz zur Staatsphilosophie des Aristoteles und der von ihr beeinflussten scholastischen Schule des Mittelalters, für die der Mensch ein aus seiner Natur heraus zur Staatsbildung bestimmtes Lebewesen ist, geht die Staatsphilosophie
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