Verordnung (Recht)

EU-Recht

Im Recht der Europäischen Union (EU) gibt es keine förmlichen Gesetze und deshalb auch keine Unterscheidung zwischen solchen Gesetzen und Verordnungen. Als EU-Verordnung bezeichnet man einen allgemeingültigen Rechtsakt, der in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist. Anders als EU-Richtlinien müssen EU-Verordnungen nicht ins nationale Recht umgesetzt werden, sodass sie unmittelbar gelten.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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