verkehrsberuhigte Zone
verkehrsberuhigte Zone, verkehrsberuhigter Bereich,
durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) gekennzeichnete Verkehrsfläche, die von Fußgängern in der ganzen Breite benutzt werden darf, auch für Kinderspiele (§ 42 StVO). Jedoch dürfen die Fußgänger den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Der Fahrzeugverkehr ist in der verkehrsberuhigten Zone auf Schrittgeschwindigkeit beschränkt und hat dem Verbot einer Gefährdung oder Behinderung der Fußgänger
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