Verband der Diözesen Deutschlands
Verband der Diözesen Deutschlands, 1968 von der Deutschen Bischofskonferenz gegründete Körperschaft des öffentlichen Rechts, die im Auftrag der Bischofskonferenz die überdiözesanen Aufgaben im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich wahrnimmt. Sie setzt sich zusammen aus den deutschen (Erz-)Diözesen und den ihnen rechtlich gleichgestellten kirchlichen Gebietskörperschaften. Zur Vollversammlung des Verbandes gehören sämtliche
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