Ursprungslandprinzip

Ursprungslandprinzip, Prinzip der Besteuerung grenzüberschreitenden Handels: Die Besteuerung ist so zu gestalten, dass Güter ohne Rücksicht darauf, wo sie verwendet werden, nach den Steuerregeln des Landes der Produktion (Ursprungsland) belastet werden (Gegensatz: Bestimmungslandprinzip). Das Ursprungslandprinzip behandelt die Steuern als Standortfaktor wie andere Kostenfaktoren und ist daher besonders bei nach

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