Unterrichtsverfahren
Zu den Unterrichtsverfahren zählt die Organisation des Unterrichts in Pflicht- und Wahlunterricht. Bestimmte Fächer (sogenannte Hauptfächer) werden für Schüler als verbindlich festgelegt. In der gymnasialen Oberstufe wurden 1989 Pflichtfächer wieder eingeführt. Durchgängig belegt werden müssen die Kernfächer Deutsch, eine Fremdsprache und Mathematik; die Erweiterung der Pflichtfächer wird diskutiert. Als Wahlpflichtfächer
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