Unterbewertung (betriebliches Rechnungswesen)
Unterbewertung, betriebliches Rechnungswesen:
der Ansatz von Aktivposten mit einem niedrigeren, von Passivposten mit einem höheren Betrag (Überbewertung) als dem wirtschaftlich angemessenen Wert. Die Unterbewertung führt zur Bildung stiller Reserven in der Bilanz. Wird durch Unterbewertung die Vermögens- und Ertragslage einer AG vorsätzlich verschleiert, ist der Jahresabschluss nichtig (§ 256 Aktiengesetz).
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