Umwelthaftung

Umwelthaftung, die durch das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) vom 10. 12. 1990 eingeführte Gefährdungshaftung des Inhabers bestimmter Anlagen (z. B. der chemischen Industrie) für von der Anlage ausgehende Umwelteinwirkungen, durch die ein Mensch getötet, an Körper oder Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird (§ 1 Umwelthaftungsgesetz). Unter Umwelteinwirkungen versteht das

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