üble Nachrede
üble Nachrede, die Verbreitung ehrenrühriger Tatsachenbehauptungen (Beleidigung). Ein Sonderfall der üblen Nachrede ist die wettbewerbsrechtlich verbotene Behauptung oder Verbreitung von Tatsachen, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind (§§ 3, 4 Gesetz gegen den
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