Neuzeit
Das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch, die »Carolina« von 1532, sah die Todesstrafe bei den meisten schweren Verbrechen vor. Lange Zeit galt diese Strafe allgemein als berechtigt und zweckmäßig. In der Praxis wurde sie im 17. und 18. Jahrhundert durch die aufkommende Freiheitsstrafe allmählich zurückgedrängt und war zunehmend umstritten. Während noch
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