TA Lärm

TA Lärm [Kurzbezeichnung für Techn. Anleitung zum Schutz gegen Lärm],

allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 26. 8. 1998, die die Behörden bei der Genehmigung des Baus oder der wesentlichen Änderung von Anlagen von Gewerbe- und Industriebetrieben und bei der Erteilung von nachträglichen Anordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten haben. Vorzusehen sind die nach dem Stand der Technik fortschrittlichen Lärmschutzmaßnahmen. Die TA Lärm

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.