Switchgeschäft
Switchgeschäft [ˈswɪtʃ-; englisch switch »Umleitung (von Kapital)«],
Bezeichnung für die finanzielle Abwicklung eines Außenhandelsgeschäfts nicht zwischen Exporteur beziehungsweise Exportland und Importeur beziehungsweise Importland, sondern über ein Drittland beziehungsweise ein besonderes Außenhandelsunternehmen im Drittland (Switchhändler) im Rahmen zweiseitiger Handels- und Zahlungsabkommen auf der Basis meist nicht vollständig konvertierbarer Verrechnungswährungen. Hat z. B. ein Land (Defizitland) gegenüber einem
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