Recht

Der Gerichtsaufbau besteht aus dem Appellationsgerichtshof (Court of Appeal) sowie dem Hochgericht (High Court) und weiteren nachgeordneten Gerichten. Daneben bestehen für die Swasi traditionelle Gerichte. Das Recht fußt auf dem südafrikanischen Recht, das seinerseits auf römischem Recht niederländischer Prägung und z. T. auf britischem Common Law beruht; vor den traditionellen Gerichten

Quellenangabe

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