Superintendent (evangelische Kirchen)

Super|intendent [auch ˈzuː-; kirchenlateinisch, zu lateinisch superintendere »die Aufsicht haben«] der, -en/-en, evangelische Kirchen:

der aufsichtsführende geistliche Amtsträger eines Kirchenkreises. Der Superintendent hat Leitungs- und Verwaltungsaufgaben und besitzt das Ordinationsrecht. – In den evangelischen Landeskirchen Baden, Bayern, Hessen und Nassau, Kurhessen-Waldeck, der Pfalz und Württemberg entspricht dem Superintendenten der Dekan, in Braunschweig, Mecklenburg und Nordelbien der Propst, in Oldenburg der Kreispfarrer, in Anhalt der

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