Subsidiaranklage
Subsidiar|anklage, in Österreich die unter den Voraussetzungen des § 48 StPO mögliche öffentliche Erhebung und Durchführung der Anklage durch einen Privatbeteiligten anstelle des Staatsanwalts. Dies gilt, wenn der Staatsanwalt die Vorerhebungen einstellen möchte oder von der Verfolgung vor Rechtskraft der Anklage oder von der Anklage vor beziehungsweise in der
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