Ständige Vertretung

Ständige Vertretung, eine 1974 nach dem Grundvertrag geschaffene Einrichtung, die die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im jeweils anderen Staat wahrnehmen sollte und mit konsularischen u. a. Aufgaben betraut war. Wenngleich einer Botschaft weitgehend vergleichbar, sollte mit der Ständigen Vertretung (nach Auffassung der Bundesrepublik Deutschland) nach Bezeichnung

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.