Stufenklage
Stufenklage, objektive Klagenhäufung in Form einer Verbindung mehrerer selbstständiger prozessualer Anträge, über die das Gericht stufenweise zu entscheiden hat (§ 254 ZPO). Die Stufenklage dient der vereinfachten Durchsetzung eines dem Kläger nach Höhe oder Gegenstand unbekannten Anspruchs. In 1. Stufe wird z. B. auf Auskunftserteilung, in 2. Stufe auf
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