Straßenverkehrsabgaben in Deutschland
Deutschland führte zunächst 1990 im nationalen Alleingang eine Straßenbenutzungsgebühr für schwere Lkw ein, musste diese aber nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes schon bald wieder aufgeben. Auf Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister (1993) begannen dann 1995 einige EU-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Schweden) befristet eine zeitbezogene Pauschalabgabe (Autobahngebühr,
Informationen zum Artikel
Quellenangabe