Straßenhandel

Straßenhandel, Betriebsform des Einzelhandels, bei dem Waren auf öffentlichen Straßen mit mobilen Verkaufseinrichtungen (z. B. Verkaufswagen, Bauchläden) angeboten werden. Für diesen Straßenhandel im engeren Sinn gelten die Bestimmungen für das Reisegewerbe. Der Straßenhandel ist ordnungswidrig, wenn er den öffentlichen Verkehr beeinträchtigt (§ 33 Absatz 1 Nummer 2 StVO); als

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