Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung wird zuerst der Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen vernommen. Dann verliest die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt die Anklageschrift. Sofern er nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, wird eine Vernehmung des Angeklagten zur Sache durchgeführt. Darauf folgt die Aufnahme von Beweisen. Während der Beweisaufnahme können
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe