Ermittlungsverfahren
Wenn die Staatsanwaltschaft von einer Straftat erfährt, nimmt sie (ggf. mit Unterstützung der Polizei) entsprechende Ermittlungen auf. Sie ist dabei verpflichtet, auch Umstände zu ermitteln, die für die verdächtigte Person sprechen, die im Ermittlungsverfahren als »Beschuldigte(r)« bezeichnet wird.
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe