Stillstand des Verfahrens (Zivilprozessrecht)
Stillstand des Verfahrens, Zivilprozessrecht:
das rechtliche Aufhalten eines bereits anhängigen, aber noch nicht erledigten Verfahrens; tritt kraft Gesetzes bei Unterbrechung, Aussetzung oder Ruhen des Verfahrens ein mit der Folge, dass Fristen unterbrochen werden, Partei- und Gerichtshandlungen grundsätzlich unwirksam sind. Stillstand des Verfahrens tritt auch ein, wenn keine Partei das Verfahren fortbetreibt.
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