Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, durch Gesetz vom 21. 12. 2008 (in Kraft seit 30. 12. 2008) zur Errichtung einer Stiftung »Deutsches Historisches Museum«, Sitz: Berlin, begründete unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts, deren Träger das Deutsche Historische Museum ist.
Gemäß § 16, Absatz 1 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung »Deutsches Historisches Museum« (DHMG) ist es der Zweck der Stiftung, im Geist der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer
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