Steuerumgehung
Steuer|umgehung, im Steuerrecht der Missbrauch (insbesondere zivil)rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Minderung der Steuerbelastung (§ 42 Abgabenordnung). Grundsätzlich darf der Steuerpflichtige unter verschiedenen rechtlichen Gestaltungen die steuerlich günstigste Form wählen (z. B.: GmbH & Co KG als Unternehmensform zur Vermeidung der Körperschaftsteuerpflicht). Als »missbräuchlich« gilt eine Gestaltung dann, wenn
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