Steuerüberwälzung

Steuer|überwälzung, im engeren Sinn die von der Einführung oder Erhöhung von Steuern ausgehenden unmittelbaren Preiswirkungen, durch die die Steuerzahllast vom Steuerschuldner ganz oder teilweise (zunächst) auf ein anderes Wirtschaftssubjekt »überwälzt« wird. Bei der Vorwälzung gibt der Anbieter besteuerter Güter oder Faktorleistungen die Steuer über eine Preiserhöhung an den

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