Steuerschuldner

Steuerschuldner, Steuersubjekt,

derjenige, der nach den einzelnen Steuergesetzen (z. B. § 36 Einkommensteuergesetz, § 5 Gewerbesteuergesetz, § 13a Umsatzsteuergesetz) die jeweilige Steuer für eigene Rechnung zu entrichten hat. Der Begriff ist enger als der des Steuerpflichtigen. Steuerschuldner und Steuerzahler fallen nur bei den im Quellenabzugsverfahren erhobenen Steuern auseinander.

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