Stadtstaat

Stadtstaat, im Gegensatz zum Flächenstaat ein Staat, dessen Gebiet mit dem einer Stadt identisch ist; Gemeinde- und Staatsgebiet decken sich. In Deutschland bilden Berlin, Hamburg und – mit Besonderheiten hinsichtlich Bremerhavens – Bremen Stadtstaaten. Die Verfassungen der Stadtstaaten vereinigen Elemente der Landes- und der Kommunalverfassung. – International auch Bezeichnung

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