Rechtliche Grundlagen
Für das Zustandekommen rechtswirksamer und damit durchsetzbarer städtebaulicher Planungen ist das Baurecht einschlägig. In Deutschland ist aufgrund des durch das Grundgesetz vorgegebenen föderativen Staatsaufbaus das Baurecht geteilt. Für das städtebauliche Planungs- und Bodenrecht gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. 9. 2004. Die im BauGB enthaltenen Regelungen zur
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