Sprachenrecht

Sprachenrecht, das von einem Staat durch Gesetz oder von mehreren Staaten durch Vertrag geordnete Recht des Gebrauchs einer bestimmten Sprache durch die Angehörigen einer nationalen Minderheit oder verschiedener Volksgruppen eines Staates. In einem Staat werden eine oder mehrere Sprachen als Amtssprachen bestimmt (zum Verkehr mit und zwischen Behörden). In

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.