Spitze (Börsenwesen)
Spitze [althochdeutsch spizza »spitzes Ende«], Börsenwesen: Spitzenbetrag,
Restbetrag, der bei der Schlussabrechnung eines Geschäfts zwischen zwei Parteien übrig bleibt und auszugleichen ist; z. B. bei Termingeschäften, beim Umtausch von Wertpapieren, bei Kapitalzusammenlegungen sowie bei Bezugsrechten.
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