Sozialversicherungsausweis

Sozialversicherungs|ausweis, vom jeweiligen Rentenversicherungsträger ausgestelltes Dokument für sämtliche Arbeitnehmer (auch geringfügig Beschäftigte) mit den Angaben Name, Vorname, Versicherungsnummer, Ausstellungsdatum, Name des Rentenversicherungsträgers. Seit dem 1. 7. 1991 müssen Beschäftigte bei Beginn einer Beschäftigung dem neuen Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Für Arbeitnehmer im Bau-, Gaststätten- und Beherbergungs-, Schausteller-, Gebäudereinigungs-, Personen-

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