Solidaritätszuschlag
Solidaritätszuschlag, ein seit 1995 (Gesetz vom 23.6.1993) als Ergänzungsabgabe erhobener Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 5,5 % (vor 1998: 7,5 %) der Lohn-, Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld. Das Aufkommen (2017: 17,95 Mrd. €) steht dem Bund zu. Die Ergänzungsabgabe mit Zweckbindung sollte die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in
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