Sistierung

Sistierung [zu lateinisch sistere »stehen machen«, »anhalten«],

andere Bezeichnung für die polizeiliche Festnahme von Personen zur Feststellung von Personalien. Sistierung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (z. B. bei Strafverfolgung durch die Polizeibehörden nach §§ 163 b, c StPO) und nur, wenn die Personalien nicht an Ort und Stelle festgestellt werden können.

Quellenangabe

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