Sicherungsfonds (Versicherungswirtschaft)

Sicherungsfonds [-fɔ̃], Versicherungswirtschaft:

nicht rechtsfähige Sondervermögen des Bundes, errichtet bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Aufgabe der beiden Sicherungsfonds (für Krankenversicherungen und für Lebensversicherungen) ist der Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus einem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Die Sicherungsfonds sorgen für die Weiterführung eines betroffenen Versicherungsunternehmens, wenn dies nicht mehr

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.