selbstständiges Beweisverfahren

selbstständiges Beweisverfahren, zivilprozessuales Sonderverfahren, in dem v. a. vor Anhängigkeit eines Rechtsstreites die Klärung bestimmter Tatsachen durch Vorwegnahme einer Beweisaufnahme mit den Beweismitteln der Zivilprozessordnung erfolgen kann (§§ 485 ff. ZPO). Zum Zwecke der Beweissicherung kann auf Antrag einer Partei Augenscheins-, Zeugen- und Sachverständigenbeweis erhoben werden, wenn der Gegner zustimmt

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