Selbstbestimmungsgesetz

Rechtslage bis zum 31.10.2024

Bis zum 31.10.2024 galt das Transsexuellengesetz (TSG). Auch nach diesem war es möglich, Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Dafür war ein gerichtliches Verfahren erforderlich. In diesem Verfahren musste die betroffene Person zwei Gutachten von unterschiedlichen Sachverständigen vorlegen, nach denen sie sich nicht mehr dem im Register eingetragenen Geschlecht

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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