Selbstbestimmungsgesetz

Inkrafttreten

Das SBGG ist am 1.11.2024 in Kraft getreten. Entsprechende Anmeldungen einer Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen konnten aber schon ab dem 1.8.2024 vorgenommen werden. Da das Gesetz vorsieht, dass zwischen Anmeldung und Änderung drei Monate liegen müssen, waren erste Änderungen am 1.11.2024 möglich, wenn sie am 1.8. angemeldet worden waren.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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