Selbstbeschränkungsabkommen (Außenwirtschaft)

Selbstbeschränkungs|abkommen, Außenwirtschaft:

Handelsabkommen zwischen Einfuhr- und Ausfuhrländern, in dem sich die Exporteure bereit erklären, die Ausfuhr bestimmter Waren in das Bestimmungsland mengen- oder wertmäßig zu reduzieren beziehungsweise nicht über eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Wert (Ausfuhrkontingente) hinaus zu steigern. Formal basieren Selbstbeschränkungsabkommen auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Vertragsländern, die in der

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