See-Sozialversicherung

See-Sozialversicherung, die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung der Seeleute. Träger der See-Sozialversicherung sind: 1) für die See-Unfallversicherung die 1887 errichtete See-Berufsgenossenschaft (See-BG); 2) für die Gewährung von Überbrückungsgeld an vorzeitig aus dem Beruf ausscheidende Seeleute die 1974 von der See-BG errichtete Seemannskasse; 3) für die gesetzliche Rentenversicherung der Seeleute

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