Schwarzfahrer (Strafrechtlich)
Schwarzfahrer, straßenverkehrsrechtlich derjenige, der ohne Wissen und Wollen des Halters dessen Kfz führt. Der Schwarzfahrer haftet anstelle des Halters für den beim Betrieb des Kfz angerichteten Schaden. Hat der Halter die Benutzung des Kfz schuldhaft verursacht (z. B. indem er es unverschlossen geparkt zurückließ), haftet er neben dem Schwarzfahrer
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