Schengener Abkommen
Das Schengener Abkommen sieht vor, dass keine Personenkontrollen an den Binnengrenzen mehr durchgeführt werden.
Bezeichnung für zwei nach dem luxemburgischen Ort Schengen benannte Abkommen zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden. Beschlossen wurde, die Personenkontrollen an den Grenzen bestimmter europäischer Staaten zu erleichtern (Schengen I; 1985) und später ganz abzuschaffen (Schengen II; 1990). Das Schengener Abkommen trat am 26. März 1995 in Kraft.
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