Scheingewinn
Scheingewinn, Bezeichnung für Wertsteigerungen, die sich in der Handels- und Steuerbilanz ergeben, wenn aufgrund gesetzlicher Bewertungsvorschriften (Nominalwertprinzip) in Zeiten steigender Preise bei der Ermittlung des Gewinns (als Unterschiedsbetrag zwischen dem Kapital am Anfang und dem Kapital am Ende der Rechnungsperiode) die Wirtschaftsgüter zu Anschaffungswerten veranschlagt und die Abschreibungen nur
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