Politik
Nach der Verfassung vom 8.10.1600 (erstmals niedergelegt im Rahmen der »Leges Statutae« und seither mehrfach geändert) ist San Marino eine souveräne parlamentarische Republik. Die Gesetzgebung obliegt dem Großen und Generalrat (Consiglio Grande e Generale; 60 auf 5 Jahre nach einem modifiziertem Verhältniswahlsystem mit Majoritätsbonus und einer Sperrklausel von maximal 3,5
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