Recht
Der Gerichtsaufbau ist dreistufig: In Zivil- und Strafsachen entscheiden Gesetzeskommissare, je ein Appellationsrichter und zum Teil in letzter Instanz der Rat der Zwölf. Richter haben meist eine fremde Staatsangehörigkeit. Das Rechtssystem weicht vom italienischen ab und weist einen starken Traditionsbezug auf. In der Praxis kommt neben den nationalen Gesetzen nach
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