Rechtsfolgen
Für die Verfolgung einer einfachen Sachbeschädigung, einer Datenveränderung und einer Computersabotage – soweit diese nicht gegen einen Betrieb, ein Unternehmen oder eine Behörde gerichtet ist und zusätzlich einen besonders schweren Fall darstellt – ist grundsätzlich ein Strafantrag der oder des Geschädigten erforderlich. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die
Strafandrohungen
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar