Rädelsführer
Rädelsführer [von älter Rädlein(s)führer, zu mittelhochdeutsch redelīn »Rädchen«, der Bezeichnung für die kreisförmige Formation einer Schar von Landsknechten],
Anführer einer Verschwörung, eines Aufruhrs oder Unfugs. Rädelsführer bei Weiterführung von für verfassungswidrig erklärten Organisationen (§§ 84, 85 StGB), bei verfassungsfeindlicher Sabotage (§ 88 StGB), bei der Gründung von oder der Beteiligung an kriminellen oder terroristischen Vereinigungen (§§ 129, 129 a StGB) und bei Meuterei von Soldaten (§ 27 Wehrstrafgesetz)
Informationen zum Artikel
Quellenangabe